Historisches

Gründungsgeschichte

Oberschützenmeister Hermann Straaten aus Anlaß des Jakobusfestes 1985

Jeder Bürger von Neuss hatte im Mittelalter – wie in allen anderen deutschen Städten – die Pflicht, seine Stadt zu bewachen und im Notfalle mit der Waffe in der Hand zu verteidigen. Die Bewachung erfolgte normalerweise nur bei Nacht, in unruhigen Zeiten auch bei Tage. Die Verpflichtung zur Bewachung und Verteidigung der Stadt übernahm der Bürger mit dem Bürgereid, den er der Stadt Neuss bei der Aufnahme in das Bürgerrecht zu leisten hatte. Die Bürgersöhne bei Erreichung der Volljährigkeit, die Zuwanderer bei Ihrer Einbürgerung.

Zu den Pflichten des Bürgers gehörte es, sich die nötige Bewaffnung zu verschaffen. Er mußte einen brauchbaren Harnisch besitzen und war mit Hieb- und Stichwaffen versehen, manche besaßen eine Schußwaffe. Als Schußwaffe verwandte man zunächst nur den Bogen. Mit dem 14. Jahrhundert kam die Armbrust in Gebrauch, die dem Bogen an Schußweite und Treffgenauigkeit überlegen war. Ob sich Harnisch und Bewaffnung in gutem Zustand befanden, wurde auf Musterungen überprüft, die regelmäßig am 1. Mai stattfanden. Zeitweilig zahlte die Stadt jedem Bürger für das Erscheinen mit seinen Waffen einen Quart Wein. Aber man kam später von dieser Gewohnheit wieder ab, vielleicht wegen der hohen Kosten, denn die Stadt zählte zur Zeit des Höhepunktes ihrer Entwicklung um 1570 – also vor dem großen Brand im Jahre 1586 – mehr als 1.000 waffenfähige Bürger in ihren Mauern. An sich waren die geborenen Führer des Bürgeraufgebotes die Bürgermeister. Es gibt jedoch kein ausdrückliches Zeugnis für diese Behauptung. Auch Wierstraat, der Chronist der belagerung durch Karl den Kühnen, hat leider nicht gesagt, unter wessen Befehl das Bürgeraufgebot stand. Auch bei der Überrumpelung der Stadt durch die Anhänger des Truchsessen im Jahre 1584 befand sich unter den wenigen Gefallenen einer der beiden Bürgermeister. Man kann vermuten, daß ihn dies Geschick bei dem vergeblichen Versuch ereilte, den Widerstand zu organisieren.

Besser ist die militärische Organisation bekannt. Die Stadt war in 6 Kirchspiele genannte Quartiere eingeteilt mit je einer eigenen Fahne. Die Bürger eines jeden Kirchspiels unterstanden einem vom Stadtrat ernannten Hauptmann, dessen Vertreter der Fähnrich war. Die Stärke der Aufgebote der einzelnen Kirchspiele betrug in der Zeit um 1415 etwa 120 – 140 Waffenfähige, unterteilt in Rotten, die von einem Gefreiten geführt wurden.

Im Rahmen dieser Organisation kämpften mit Schwert und Hellebarde ausgerüstet Nahkämpfer neben den Bürgern, die neben dem Schwerte Armbrust oder Bogen führten und den Feind bereits auf Distanz bekämpfen konnten. Die Begriffe “Bogen und Armbrust” werden in alten Urkunden nicht säuberlich getrennt. Das sollten wir aber unseren Vorfahren nicht nachtragen, sprechen doch auch wir heute von unseren Bogenschützen, obwohl diese Nachbildungen der Armbrust tragen. Für die bogen- und armbrustführenden Bürger galt der Name: Schützengesellen.

Sie bildeten später nach der Einführung der Feuerwaffe eine eigene Einheit. Diese Schützengesellen von Neuss gründeten am Feste Allerheiligen, am 1. November 1415, – entsprechend dem Brauch der damaligen Zeit – eine Bruderschaft zum hl. Sebastianus, welche am 9. Oktober 1420 durch den Erzbischof Dietrich bestätigt wurde. Über diese Gründung nahm man eine Urkunde auf, die im Stadtarchiv aufbewahrt wird.

Wir besitzen eine Fotokopie. Was waren nun die Ziele dieser, unserer Bruderschaft? Sehen wir in die Satzung.

In der Einleitung heißt es: Im Namen Gottes – Amen. Zum Lobe und zu Ehren Jesu Christo unserem Herrn, seiner lieben Mutter Maria und dem hochgelobten Märtyrer St. Sebastianus zu Dienste haben die Schützengesellen in der Stadt Neuss eine Bruderschaft gegründet von nun an bis zu ewigen Zeiten.

Es folgen dann die Pflichten eines jeden Bruders. Wie im Mittelalter üblich, beginnt man mit den religiösen Pflichten. Ein jeder Bruder soll alle Sonntage drei Paternoster und drei Ave Maria beten und so Gott danken, daß er dem hl. Märtyrer Sebastianus die Macht gegeben hat, als Schutzpatron die Schützenbrüder zu beschirmen. Die Meister der Bruderschaft sollen dafür Sorge tragen, daß alle Sonn- und Feiertage vor dem Bilde des hl. Sebastianus in der Münsterkirche während der hl. Kreuzmesse eine große Wachskerze brennt und daß am Festtage des hl. Sebastianus, dem Patronatstag am 20. Januar, im Münster zwei Messen gelesen werden. Eine Messe für die lebenden Brüder am Altar des hl. Sebastianus und für die Verstorbenen eine Messe am St. Nikolaus-Altar. Alle Brüder sind verpflichtet, diesen beiden Messen beizuwohnen.

Sodann folgt ein Abschnitt über gegenseitige Hilfe. Wenn ein Bruder in Not gerät, sollen die Meister ihm aus der Bruderschaftskasse den Lebensunterhalt zahlen solange er dessen bedarf und im Todesfalle auch für seinen Sarg aufkommen.

Ein würdiges Begräbnis nach dem Tode war eines der Hauptanliegen des mittelalterlichen Menschen. So sorgt auch die Bruderschaft für ein würdiges Begräbnis eines jeden Bruders. Sie läßt im Falle des Todes in den nächsten 30 Tagen je eine Seelenmesse für sein Seelenheil beten. Sie sorgt außerdem für ein würdiges Begräbnis, an dem jeder Bruder teilzunehmen hat.

Zu den Finanzen heißt es: Der Jahresbeitrag beträgt einen Brabanter-Schilling. Wer gegen die Satzung verstößt oder den Anordnungen der Meister nicht folgt, zahlt für jeden Fall der Zuwiderhandlung oder Widerrede eine Buße.

Vor allem soll ein jeder Bruder eine brauchbare Armbrust im Werte von mindestens einem Rheinischen Gulden besitzen und dazu alle Gerätschaften, die zum Schießen erforderlich sind. Dies zur Wehr und zum Dienste der Stadt Neuss, wenn die Not es gebietet. Mitglied der Bruderschaft konnte nur werden, wer über Jahr und Tag in Neuss wohnte, der Stadt Neuss geschworen hatte, sich eines guten Rufes erfreute und einer ehrbaren Beschäftigung nachging.

Geleitet wurde die Bruderschaft von vier Meistern, von denen mindestens zwei in Neuss geerbt sein mußten, denen zur Verwaltung des Vermögens vier der älteren Brüder beigegeben wurden. In Neuss geerbt sein bedeutete, in Neuss Besitz haben. An diesem Besitz konnte sich die Bruderschaft bei eventuellen Unregelmäßigkeiten schadlos halten.

Jährlich auf St. Sebastianus hatten die Meister und die Älteren vor der gesamten Bruderschaft Rechnung zu legen, worauf Neuwahlen erfolgten. Die Versammlung schloß mit einem gemeinsamen Essen, zu dessen Kosten ein Jeder durch eine Umlage beitrug. Wer trotz Mahnung durch verständige Brüder seine Pflichten als Bruder nicht nachkam, wurde aus der Bruderschaft ausgeschlossen. Alle diese Pflichten mußte ein Bruder gegenüber dem Meister geloben bei dem Eide, den er der Stadt Neuss geleistet hat. Die Satzung schließt mit dem Passus: Zum Zeichen der Richtigkeit dieser Urkunde und des ewigen Bestandes der Bruderschaft ist dieser Urkunde das große Siegel der Pfarrkirche von Neuss beigefügt. Gegeben am Tage Allerheiligen des Jahres 1415. Soweit ein stark verkürzter Auszug aus der Originalurkunde in unsere heutige Sprache übertragen.

 

Die Statuten zeigen uns ein anschauliches Bild des Lebens der Bruderschaft. Nur über das Schießen erfahren wir nichts. Die Qualität der Armbrust wird durch ihren Wert definiert. Man kannte verschiedene Arten von Armbrüsten, die einzelnen Arten waren jedoch nicht genormt. Eine andere Definition als über den Marktwert war daher kaum möglich. Ein Rheinischer Gulden dürfte etwa dem durchschnittlichen Monatseinkommen eines Schützenbruders entsprochen haben. Der Umgang mit der Armbrust war schwierig und auch nicht ungefährlich, da die Bolzen eine erstaunliche Durchschlagskraft besaßen. Nur ständige Übungen gewährleisten die nötige Sicherheit beim Umgang mit der Waffe und führten zu guten Schießergebnissen. Die Stadt stellte den Schützen hierfür den freien Raum längs der Stadtmauer zur Verfügung. Zur Belebung des Schießens fanden von Zeit zu Zeit Schießwettbewerbe statt. Die Stadt stiftete die Preise.

Im Jahre 1474, also 59 Jahre nach der Gründung der Gesellschaft rückte Karl der Kühne mit einem gewaltigen Heere gegen Neuss, um die Stadt zu erobern. Die Neusser entschlossen sich, die Aufforderung zur Übergabe der Stadt abzulehnen. Sicherlich nicht ganz frei in ihrer Entscheidung, sondern stark beeinflußt durch die Anwesenheit des Bistumsverwesers und designierten Erzbischofs Hermann von Hessen, der mit 3.000 Rittern und Söldnern zur Verteidigung der Stadt einrückte und daß Kommando übernahm. Die Schützen konnten nun als Teil des städtischen Aufgebotes von ca. 900 Bürgersoldaten ihre Leistungsfähigkeit beweisen.

Die Belagerung dauerte wider Erwarten 46 Wochen. Schon nach drei Monaten, im November, war der ursprüngliche Vorrat an Pfeilen und Bolzen verschossen. Die Neusser stellten lt. Wierstraat von dieser Zeit ab bis zum Ende der Belagerung am 28. Mai 1475 in Tag- und Nachtarbeit noch 70.000 Pfeile her. Das benötigte Holz nahmen sie von den inzwischen geleerten Weinfässern. Insgesamt wurden 100 Tonnen Pfeile verbraucht, etwa 100.000 Stück.

Wir kennen den Anteil unserer Schützenbrüder an der Abwehr der Burgunder nicht. Daß sie eine wichtige Rolle gespielt haben, beleuchtet die Tatsache, daß die Hilfstruppen der Stadt Bonn nach Ihrer Rückkehr in ihre Heimatstadt sogleich eine Bruderschaft gründeten.

Am Ende seiner Darstellung gibt Wierstraat für künftige Belagerungen einige Ratschläge. So unter anderem, daß die Stadt einen Vorrat an brauchbaren Armbrüsten nebst Zubehör anlegen müsse.
Wierstraat war da als Stadtschreiber nicht auf der Höhe der militärischen Entwicklung. Jedenfalls war ein Teil der Neusser Schützen, die die Belagerung miterlebt hatten, anderer Meinung.: Deshalb trennten sich die Schützen, wie ab 1486 durch Urkunden nachweisbar. Man spricht dann von den Jungen Schützen im Gegensatz zu den alten Schützen. Nun wäre sicherlich einen Generationenkonflikt denkbar, etwa zwischen den glorreichen Verteidigern und der Nachkriegs-Generation, aber das war nicht der Grund der Trennung. Es gilt als sicher, daß sich als Junge Schützen diejenigen absonderten, die aus dem Verlauf der Belagerung gelernt hatten, daß die Armbrust veraltet war und die Zukunft den Feuerwaffen gehörte, während bei den Alten Schützen, der ursprünglichen Gesellschaft, diejenigen blieben, die vom Althergebrachten nicht abweichen wollten. So haben wir seit 1485 in Neuss zwei Schützengesellschaften. Beide zum hl. Sebastianus. Jede Gesellschaft hatte ihre eigene Schießbahn entlang der Mauer. Die Alten Schützen am Zolltor bis etwa zu der Stelle, wo heute die Bürgergesellschaft steht, und die Jungen Schützen von da ab bis zum Windmühlenturm. Jede Schießbahn maß mehr als 100 Meter. Die Alten Schützen hielten ihre Versammlungen und ihre Festessen im Haus zur Waage am Markt ab, wo sie im Jahre 1494 von der Stadt Neuss den Söller pachteten.

In gleicher Weise diente den Jungen Schützen der Speicher des städtischen Kaufhauses, der sogenannte Schützensöller als Heim. Beide Gesellschaften besaßen ihr eigenes Vermögen an Renten und Einkünften und auch eigenes Geschirr und Besteck für ihre Festessen. Diese Essen müssen wohl gelegentlich ein gewisses Unmaß angenommen haben, jedenfalls sah der Stadtrat sich mehrfach veranlaßt, mahnend einzuschreiten. Der Stadtrat führte überhaupt eine gewisse Aufsicht über die Schützenbruderschaft. Satzungsänderungen bedurften seiner Genehmigung.

Die Trennung der beiden Schützengesellschaften blieb auch bestehen, als sich später die Alten Schützen von der Armbrust abwandten und zum Schießen mit Gewehren übergingen und der ursprüngliche Grund zur Trennung entfiel. Die Alten Schützen schossen beim Königsschießen auf den Vogel, die Jungen auf die Scheibe.

Auch den Patronatstag beging jeder für sich. Am Festtag des hl. Sebastianus, am 20. Januar, feierten die Alten Schützen, die Jungen Schützen am Sonntag darauf, beide im Münster. Es war wohl schon damals schwer, einmal getrennte Bruderschaften wieder zusammenzuführen. Aber die Not macht auch das möglich, und zwar geschah folgendes: Im Verlaufe der Reformation traten einige Neusser Bürger zum neuen Glauben über, auch waren manche Zugezogenen protestantisch. Die Erzbischöfe von Köln, die Landesherren also, versuchten durch wiederholte Gebote den Stadtrat zu veranlassen, die Protestanten aus der Stadt auszuweisen. Sie hatten hierbei nur teilweise Erfolg.

Um die Stadt wieder fest für den alten Glauben zurückzugewinnen, berief der Kurfürst Ferdinand von Bayern im Jahre 1599 die Jesuiten nach Neuss, zunächst nur zur Unterstützung der Seelsorge. Im Jahre 1615 veranlaßte er dann die Errichtung eines Jesuiten-Gymnasiums. Diese höhere Schule, mit mehreren Patres als Lehrkräfte, mußte wirtschaftlich fundiert werden. Der Kurfürst übertrug ihnen zunächst die Kirche und das Kloster der Minderbrüder, das diese wegen des Verfalls der Klosterzucht verlassen mußten. Er sprach ihnen ferner das Vermögen der Marien-Bruderschaft armer Kleriker in der verfallenen Liebfrauen-Kirche zu, sowie die renten der St. Annen‑, der St. Antonius- und der Nikolaus-Bruderschaft. Auch das Vermögen der Sebastianus-Bruderschaft der Alten Schützen sollte ihnen zufallen.

Die Brudermeister traten für den Fortbestand ihrer Bruderschaften ein und suchten insbesondere deren Renten zu retten. Dies gelang jedoch nur den Alten Schützen. Diese wandten sich im Jahre 1618 an die Jungen Schützen, die ja von der Beschlagnahme nicht betroffen waren. Sie boten an, sich unter Einbringung ihres Vermögens mit diesen wieder zu einer Bruderschaft zu vereinigen. Die Verhandlungen verliefen erfolgreich. Am 5. Januar 1620 beschlossen die beiden Bruderschaften in der Generalversammlung auf dem Schützensöller ihre Wiedervereinigung. Von nun an gab es also in Neuss wieder nur eine Sebastianus-Bruderschaft der Schützen, deren Schießstand wegen des Baues der Zitadelle in den Wallgraben zwischen Hamtor und Niedertor verlegt wurde. So blieb es auch bis zum Einzug der französischen Revolutionstruppen am 5. Oktober 1794. Die Bruderschaft mußte ihre Waffen abgeben und ihre Tätigkeit einstellen, sie wurde jedoch nicht aufgelöst.

Sie durfte am 1. Germinal des Jahres 12, der einen und unteilbaren Republik, oder am 22. März 1804 nach einer gründlichen Satzungsänderung unter unserem heutigen Namen: Neusser Scheibenschützen-Gesellschaft von 1415 wieder aufleben.

 

Verehrte Gäste, liebe Schützenbrüder!

Ich habe in dieser Feierstunde in kurzen Zügen über die Gründung unserer Gesellschaft und ihre Geschichte in den ersten Jahrhunderten ihres Bestehens berichtet, weil ich glaube, daß wir eine Tradition besitzen, die es verdient hat, stärker aufgehellt zu werden und uns allen bewußter werden sollte. Leider fehlt uns eine dem heutigen Stande der Erkenntnis angemessene Chronik. Zwar hat Gottfried Büsges im Jahre 1930 eine Geschichte der Neusser Scheibenschützen-Gesellschaft geschrieben, aber dieses Werk ist heute infolge neuer Forschungen, besonders unseres Schützenbruders Joseph Lange, in vielen Punkten überholt.

Ich glaube, wir sollten alles daransetzen, eine neue Chronik zu schaffen, die spätestens im Jahre 1990 – dem Jahre des 575-jährigen Jubiläums unserer Gesellschaft – vorliegen sollte. Ich hoffe auf Euer aller Zustimmung und Unterstützung.

Conradius Pfettisheim
Darstellung der Belagerung von Neuss

Darstellung des kaiserlichen Heerlagers vor Neuss im Hausbuch Wolfegg (um 1480)

Darstellung einer Schützenbahn im 16. Jahrhundert.

Liste der Mitglieder der St.-Sebastianus-Bruderschaft von 1733

Gründungssatzung

Nachfolgend finden Sie den aus dem Originaltext übertragenen Wortlaut der Urkunde vom 1. November 1415 in vollem Umfang:

Im Namen Gottes Amen!

Zum Lobe und zu Ehren Christus Jesus, unseres Herrn, Mariä, seiner lieben Mutter, und dem hochgelobten Märtyrer Sankt Sebastianus zu Diensten, so haben die Schützengesellen in der Stadt Neuss beschlossen, unter sich eine Bruderschaft von jetzt an immerfort bis in fernste Tage zu halten und alle Jahre am Tag des heiligen Märtyrers zu begehen und durchzuführen dermaßen als hernach geschrieben steht.

  1. Zum ersten soll ein jeglicher Bruder alle Sonntage Gott im Himmelreich mit drei Pater Noster und drei Ave Maria danken, daß er dem heiligen Märtyrer Gewalt gegeben hat, uns von Gottes wegen zu beschirmen vor der Pest, vor Blattern, vor dem jähen Tode, vor Geschossen und anderen Leibesnöten. Darum sollten die Meister der Bruderschaft alle Sonntage und Heiligenfeste im Münster während der heiligen Kreuzmesse vor dem Bild des heiligen Sebastianus eine stattliche Kerze brennen lassen.  
  2. Sollen die Meister anordnen, daß alle Jahre am Tag des heiligen Märtyrers während der Kreuzmesse zwei Messen gehalten werden, eine auf dem Bobartz-Altar des heiligen Märtyrers für die lebenden Brüder, und eine Seelenmesse auf dem Sankt Nikolausaltar für die toten Brüder. Zu den zwei Messen sollen alle Brüder, die in Neuss anwesend sind, ein Opfer geben; wer das versäumt, bis daß das heilige Sakrament erhoben wird, der soll desselbigen Tags als Buße zwei Weißpfennige an die Bruderschaft zahlen ohne eine Nachfrage, ohne Einrede und Widerstand.  
  3. Würde jemand von den Brüdern so arm, daß er von Almosen leben müßte und sich der Güte der Bruderschaft anvertraue, sollen die Meister diesem Bruder alle Tage vier Möhrchen vom Geld der Bruderschaft geben so lange er der Almosen bedarf und begehrt. Wäre ferner ein Bruder, wenn er stirbt, so arm, daß er aus eigenen Mitteln keine Totenkiste haben könnte, so soll die Bruderschaft die Totenkiste bezahlen.  
  4. Wenn ein Bruder verstorben ist, sollen die Meister anordnen, daß von Stund an für die Seele des Toten binnen den nächsten 30 Tagen dreißig Seelenmessen gehalten werden. Für die Seelenmessen soll ein jeglicher Bruder 6 Möhrchen zahlen, und die Freunde des Toten, die dazu in der Lage sind, sollen, sofern er nicht so viel für die Bruderschaft bestimmt hat, 6 Weißpfennige geben. Und das andere noch notwendige Geld für die Seelenmessen, für das Leichenbegängnis und für die Kerzen soll die Bruderschaft bezahlen. Wenn man einen Bruder zu Grabe geleiten soll, sollen das die Meister den anderen Brüdern kundtun, damit sie zum Begräbnis ein Opfer geben und mit zum Grabe gehen. Und wer einen der Punkte versäumt, der soll zur Buße 2 Weißpfennige zahlen. Die Meister sollen zu dem Begräbnis vier stattliche Wachskerzen und ein halb Pfund Spintlichter bestellen, die solange brennen, bis die Seelenmesse zu Ende ist. Für all diese vorbeschriebenen Punkte soll ein jeder Bruder erstmals wenn er in der Bruderschaft aufgenommen wird, 12 Weißpfennige geben, und hinfort alle Jahre auf Sankt Sebastianustag dem heiligen Märtyrer als Zins für Leib und Gut einen brabantischen Schilling, solange er lebt.  
  5. Ein jeder Bruder soll gehorsam sein, wenn er der Bruderschaft wegen gerufen wird. Wer dawider handelt, der soll, so oft er ungehorsam ist, 6 Möhrchen zahlen und an seine Bruderschaft geben ohne Widerrede.  
  6. Dann soll ein jeglicher Bruder eine gute Armbrust haben, die zumindest einen rheinischen Gulden wert sei, und dazu alle Gerätschaft zum Schießen, wie sich das gebührt bei seiner Bruderschaft, zur Wehr und zum Dienste der Stadt Neuss, wie sich das in Notzeiten gehört.  
  7. In der Sankt-Sebastianus-Bruderschaft zu Neuss soll man alle die Schützengesellen aufnehmen, die binnen Neuss wohnen und Jahr und Tag ansässig sind, sofern sie von gutem Rufe sind und ehrbar in ihrem Wandel und in ihren Hantierungen und sonst niemanden.  
  8. Alle beschriebenen Gelder und Bußen soll ein jeder Bruder bezahlen an dem Tag, an dem sie fällig werden, ohne langen Verzug, ohne jeden Einwand und Widerstand. Und das ganze Geld sollen vier Meister empfangen, von denen mindestens zwei in Neuss beerbt sein sollen. Un die vier Meister sollen mit vier der ältesten Brüder ein Jahr lang alle Sachen der Bruderschaft ausrichten, das Geld zum Nutzen der Gesellschaft anlegen, wie und wann es ihnen nützlich dünkt.  
  9. Wenn das Jahr vergangen ist, sollen auf Sankt Sebastianustag alle Brüder, die dann in Neuss weilen, beieinander ein Essen veranstalten, und die Bruderschaft soll dazu 8 Weißpfennige geben. Danach sollen die Meister das Geld abliefern und Rechenschaft ablegen über Einnahmen und Ausgaben. Dann sollen die Meister mit vier der ältesten Brüder vier andere Meister wählen, welche die Bruderschaft, das Geld, die Kerze und was sonst die Bruderschaft anbetrifft, treulich in Verwahr nehmen.  
  10. Wer gegen einzelne dieser vorgeschriebenen Punkte handelt, der soll fortan weder dieser Bruderschaft angehören noch ihre Gesellschaft genießen. Und wäre jemand unter den Brüdern, der sich bei einigen Angelegenheiten ungerecht und schimpflich hervortut und sich nicht zurechtweisen lassen will, der soll dieser Bruderschaft nicht länger angehören. Und sollte es vorkommen, daß einem Bruder Unrecht geschehe, sollen ihm die anderen Brüder beistehen, wenn er gütlich an die Meister das Ansinnen stellt, die Angelegenheit ohne Zwietracht und Aufregung beizulegen. 
  11. Ein jeglicher Bruder soll bei dem Eid, den er der Stadt Neuss geschworen hat, beim heiligen Marschall Sankt Sebastianus und bei seinen Brüdern ehrlich und treu den Meistern in die Hand geloben, alle vorbeschriebenen Punkte fest und stetig und unverbrüchlich zu halten, aufrichtig und ohne jede Arglist sofern nicht ein Hindernis wie göttliche Gewalt, Leibesnot oder Krieg dazwischenkommt.

Zum Zeugnis der Wahrheit und zu ewiger Beständigkeit dieser Bruderschaft wurde das große Siegel derer Kirchspielskirche von Neuss an diesen Brief angehängt.

Gegeben im Jahre des Herrn tausendvierhundertfünfzehn am Feste aller Heiligen.

Die Original-Gründungsurkunde vom 1. November 1415 wird im Neusser Stadtarchiv aufbewahrt.”

Der Heilige Jakobus

Auszug aus: »Von jetzt an bis in fernste Tage«

Nach der Neugründung im Jahr 1804 entwickelte sich der Jakobustag am 25. Juli zum höchsten Festtag der Neusser Scheibenschützen-Gesellschaft und der Heilige, dessen Gedenktag an diesem Datum begangen wird, zum Patron der Gesellschaft – auch wenn dieser nie Teil des Namens der Gesellschaft wurde. Mit dem heiligen Jakobus haben sich die Scheibenschützen einen eher ungewöhnlichen Schützenpatron gewählt. Innerhalb des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften tragen nur neun Bruderschaften den Jakobus im Namen.

Aber auch wenn Jakobus bei den Schützen nur eine Nebenrolle spielt, so ist er doch seit Jahrhunderten auf der ganzen Welt einer der bekanntesten und beliebtesten Heiligen. Er gehört zu den zwölf Aposteln, die von Jesus berufen wurden und ihn bis zuletzt auf seinem Leidensweg begleitet haben. Quellen, mit denen die Existenz von Jakobus als historischer Person belegt werden kann, sind bis heute nicht bekannt. Die Bibel erzählt, dass Jakobus und sein Bruder Johannes als Söhne eines Fischers am See Genezareth von Jesus auserwählt wurden. Zusammen mit Petrus standen ihm die Brüder in der Stunde seiner Todesangst im Garten Gethsemane bei. Über das Leben und Wirken von Jakobus nach Tod und Auferstehung von Christus wird in der Bibel nur wenig berichtet. Erwähnt wird lediglich seine Hinrichtung auf Befehl von König Herodes Agrippa I. von Judäa im Jahr 44; damit gilt Jakobus als der erste Jünger, der als Märtyrer gestorben ist.

In den nächsten Jahrhunderten entwickelten sich verschiedene Legenden: Die wichtigste beschreibt, dass der Leichnam des Jüngers nach Spanien gebracht und dort beerdigt wurde. Nach dem Bau einer Kirche über dem Grab des Heiligen entwickelte sich um diese herum das heutige Santiago de Compostela. Der Ort gehörte in der Frühen Neuzeit zusammen mit Rom und Jerusalem zu den drei bedeutendsten Pilgerstätten der Christen. Durch ganz Europa zogen sich Wege, die sich immer mehr verdichteten und auf das Grab des Jakobus hinführten.

Im Laufe des 20. Jahrhunderts verwaisten die jahrhundertealten Pilgerwege immer mehr. Pilgern schien nicht mehr ins Weltbild des modernen Menschen zu passen. Aber dies hat sich geändert. In den letzten Jahrzehnten erlebte die Wallfahrt nach Santiago eine Renaissance: Konnten Anfang der 1980er Jahre noch gerade mal 200 Jakobs-Pilger am Zielort registriert werden, so sind es 30 Jahre später jährlich 200.000 Menschen, die sich auf diesen Weg begeben. 1993 wurde der Jakobsweg von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt. Und auch in Deutschland begann man, die alten Wege zu rekonstruieren und wieder bekannt zu machen. Inzwischen trifft man überall, auch in Neuss, auf die gelbe Jakobsmuschel auf blauem Grund, die zum internationalen Wanderzeichen für diesen Weg gewählt wurde. Der Landschaftsverband Rheinland hat das Wegenetz im Rheinland in den letzten Jahren rekonstruiert. Viele Einzeletappen sind in den Wanderführern „Wege der Jakobspilger“ beschrieben.

Viele Wundergeschichten, die sich um Jakobus ranken, erzählen von Episoden rund um das Pilgern. Auch die Darstellung des Heiligen ist davon beeinflusst, so zeigen ihn die meisten Bilder und Skulpturen als Pilger: mit weitem Umhang, Wanderstab und einem breiten Hut, an dem eine Muschel befestigt ist. Die Pilger schmückten sich nach ihrer Ankunft am Grab des Jakobus mit so einer Pilger- oder Jakobsmuschel. Die Figur des Jakobus oder die Jakobsmuschel findet sich auf vielen Auszeichnungen der Scheibenschützen. Zur Wiedereröffnung des Schießstandes 1953 stiftete ein Mitglied der Gesellschaft eine geschnitzte Figur des Heiligen, die noch heute in den Räumlichkeiten am Scheibendamm steht. 2007 stifteten die Scheibenschützen eine lebensgroße Darstellung von Jakobus als Pilger, die von dem Düsseldorfer Künstler Bert Gerresheim geschaffen wurde. Die Skulptur steht heute auf dem Freithof zwischen Quirinusmünster und Zeughaus.

Anlässlich des 600-jährigen Bestehens der Neusser Scheibenschützen herausgegebene Nadel mit oberem Scharnier.

Die Rückseite der Nadel greift die Gestaltung der Fahne auf.

Limitierte Sonderausgabe zum 600-jährigen Bestehen der Neusser Scheibenschützen-Gesellschaft von 1415 e.V.
Fraedrich-Nowag, Stefanie; [Hrsg.]: Neusser Scheibenschützen-Gesellschaft von 1415 e. V.

»Von jetzt an bis in fernste Tage«

600 Jahre Neusser Scheibenschützen

Die Geschichte der Neusser Scheibenschützen vom Mittelalter bis zur Gegenwart.
415 Seiten mit vielen Abbildungen, Hardcover.

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