Wichtiger Hinweis:
Über die letztendliche Aufnahme eines Kandidaten in die Neusser Scheibenschützen-Gesellschaft entscheidet die Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung mittels Ballotage.
Jeder Interessent muss zwei Paten benennen können, von denen einer den Kandidaten am Tag der Ballotage in dessen Abwesenheit vorstellt.
Es ist guter Brauch, daß die Paten den Interessenten bereits vor der Ballotage in die Gesellschaft einführen und unseren Mitgliedern bekannt machen. Dazu eignen sich besonders unser Dienstagskreis und die von uns ausgerichteten offenen Bruderschießen und Feierlichkeiten.
Innerhalb eines Jahres finden drei Ballotagen statt.